Die gezeigten Bilder dienen nur der Orientierung. In einigen Fällen zeigen die Bilder Fahrzeuge, die nicht der lokalen Spezifikation entsprechen, und bilden kein bestimmtes Modell, Angebot oder eine bestimmte Ausstattungsvariante ab. Die Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante serienmäßig oder optional (gegen Aufpreis) erhältlich.

¹Die Angaben zur Reichweite stammen aus Labortests gemäß EU-Vorschriften und dienen dem Vergleich zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Informationen beziehen sich nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots. Die Werte spiegeln möglicherweise nicht die realen Fahrergebnisse wider. Optionale Ausstattung, Wartung, Fahrverhalten und nichttechnische Faktoren wie Wetterbedingungen können die offiziellen Ergebnisse beeinflussen. Die Werte wurden gemäß dem neuen Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure (WLTP)-Testzyklus ermittelt.

²Stromverbrauch (kWh/100 km): kombiniert 35,1–17,4; CO₂-Emissionen (g/km): 0. Keine CO₂-Emissionen beim Fahren.

³Die Ausstattungsmerkmale sind für den Townstar EV verfügbar.

⁴Nissan Townstar Kastenwagen Benziner: Kraftstoffverbrauch (l/100 km) kombiniert: 6,8–6,7; CO₂-Emissionen (g/km) kombiniert: 154–151 (nach gesetzl. Messverfahren, Werte nach WLTP).

⁵5 Jahre Herstellergarantie bis 160.000 km für die Nutzfahrzeugreihe. Unbegrenzte Laufleistung für die Garantie auf die Lackierung, Nissan Original-Teile und -Zubehör, Pannenhilfe und Durchrostung. Weitere Details erhalten Sie bei Ihrem Nissan Partner oder unter www.nissan.de.

⁶Sie sollten sich nicht ausschließlich auf die Komfortfunktionen für den Fahrer verlassen. Die Fahrerassistenz-Systeme können physikalisch und systembedingt vorgegebene Grenzen nicht überwinden. Der Fahrer muss deshalb stets aufmerksam sein und ggf. selbst eingreifen. Einige Funktionen können möglicherweise je nach Bedingungen und Umständen nicht funktionieren. Geschwindigkeits- und andere Begrenzungen gelten. Für die allgemeinen Betriebsbedingungen der Nissan Technologien wenden Sie sich bitte an Ihren Nissan Partner oder besuchen Sie www.nissan.de.

⁷Nissan ProPILOT Assistent ist für bestimmte Modellversionen erhältlich, serienmäßig oder optional und nur in Verbindung mit Automatikgetriebe. ProPILOT Assistent ist eine fortschrittliche Fahrerassistenz-Technologie, die jedoch keine Kollisionen verhindern kann. ProPILOT Assistent ist ausschließlich für Autobahnen oder Schnellstraßen mit Fahrbahntrennung gedacht und der Fahrer muss weiterhin seine Augen auf dem Verkehrsgeschehen und seine Hände am Lenkrad behalten. Der Fahrer sollte alle Verkehrszeichen beachten und die Straßenverkehrsordnung einhalten. Der Fahrer ist dafür verantwortlich, zu jeder Zeit aufmerksam zu bleiben, sicher zu fahren, Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie eine für die jeweiligen Straßenverhältnisse sichere Geschwindigkeit einzuhalten und die Kontrolle über das Fahrzeug zu behalten. Genauere Informationen finden Sie in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs.

⁸Apple CarPlay® und Android Auto™ sind kostenlos erhältlich, abhängig vom Modell und/oder der Ausstattungsvariante. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Nissan Partner oder auf www.nissan.de.

⁹Nissan Connect Services werden für den Nissan Townstar (Benziner und EV) ab 2023 verfügbar sein. Nissan Connect Services (Karten und Live-Verkehrsmeldungen, Remote Control Services und Smart Alerts) sind kostenpflichtige Services, die jedoch je nach Fahrzeugmodell und/oder Ausstattungsvariante für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Danach ist ein kostenpflichtiges Abonnement möglich. Unter diesem Link zur entsprechenden Fahrzeugseite oder in der Fahrzeugbroschüre finden Sie mehr Informationen. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem Nissan Partner oder auf www.nissan.de.

¹⁰Das gezeigte Zubehör ist serienmäßig und/oder nur optional bei ausgewählten Ausstattungsvarianten verfügbar. Es können Zusatzkosten anfallen. Zubehör und vom Kunden eingebaute Zusatzausstattung kann die angegebene Reichweite des Autos beeinflussen. Für Nissan Original-Zubehör gelten 3 Jahre Neuwagengarantie bis 100.000 km, wenn es von einem Nissan Partner oder einer Nissan Werkstatt vor der Übergabe des Fahrzeugs oder während der Laufzeit der Neuwagengarantie eingebaut wurde. Für Original-Zubehör, das nach Ablauf der Neuwagengarantie bzw. durch einen Dritten oder den Kunden eingebaut wurde, gilt lediglich die Garantie für Nissan Original-Teile und -Zubehör von 12 Monaten bei unbegrenzter Kilometerleistung.

¹¹Grundlage der Nissan THG-Prämie ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote“, THG-Quote, das im Mai 2021 beschlossen wurde. Die Nissan THG-Prämie in Höhe von bis zu 360 € können ausschließlich Halterinnen und Halter von reinen Elektroautos (BEV) beanspruchen. Plug-in-Hybride sind von der Nissan THG-Prämie ausgeschlossen. Der Anspruch wird vom Umweltbundesamt (UBA) geprüft und freigegeben. Bei Ablehnung durch die UBA besteht kein Anspruch auf die Nissan THG-Prämie. Es gelten die Teilnahmebedingungen und AGB. Mehr Informationen auf https://green-air.info/nissan/